Schachtfronten und Steigzonenverkleidungen in EI30 und EI60
Schachtfronten sind aus nicht brennbaren Materialien aufgebaut und entsprechen den Brandschutzanforderungen nach EI30 (RF1) und EI 60.
Erhöhte Brandschutzanforderungen gelten in mehrstöckigen Gebäuden mit hoher Personenbelegung, wie das zum Beispiel bei Spitälern oder in Hotels der Fall ist. Für bewegliche Bauteile bei stockwerkübergreifender Gebäudetechnik wird ein Abschluss EI30 (RF1) gefordert. Dadurch wird die Ausbreitung von Feuer über die Installationsschachtwände und die Fluchtwege gesichert.
Schachtfronen bzw. Steigzonenverkleidungen werden mit nicht brennbaren Brandschutzwerkstoffen ausgeführt. Sie sorgen halten Rauch und Feuer nach den aktuellen geforderten Normen zurück. Immer wieder werden wir auch auf einen erhöhten Schallschutz angesprochen. Mit einer zusätzlichen Schalldämmung verbessen wir diesen und werden zudem den Ansprüchen von Architekten oder Bauherren gerecht.
Die Konstruktionen aus dem Feuerschutzteam sind hier ein- oder mehrflügelig zulässig. Die Frontseiten ist mit Kunstharz belegt, furniert oder nach der Farbe Ihrer Wahl lackiert.
Folgende Ausführungen der Schachtfronen sind erhlältlich
SCHACHTFRONT EI30 RF1
«Voll»
VKF-Nr.: 23094
Details
SCHACHTFRONT EI30 RF1
«Fries»
VKF-Nr.: 23098
Details
SCHACHTFRONT EI30 RF1
«Light»
VKF-Nr.: 26343
Details
VORTEILE AUF EINEN BLICK
- Kurze Lieferzeiten aufgrund optimierter Planung- und Produktionsabläufen
- Hoher Schallschutz bei Vollwänden
- Unterschiedliche Oberflächen zur Auswahl
- Komplettlösungen mit Grobplanung, Detailplanung, Abstimmung, Massfertigung, Lieferung und Montage nach vorgegebenem Zeitplan sowie Integration in die Gebäudetechnik
- Garantiert zertifizierte Produkte in höchster Qualität
- Bewährtes System für Neubauten wie auch für Sanierungen